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Die für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erforderlichen Anträge können Sie bei uns stellen - sie werden dann von uns in die Wege geleitet. Sie haben einen Anspruch auf solche Leistungen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit (Arbeitsfähigkeit) erheblich gefährdet oder gemindert ist und Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Dies ist z.B. nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall (Apoplex) regelmäßig der Fall.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kuren) werden entweder stationär (in Berlin oder z.B. an der See (bei Lungenerkrankungen)) oder ganztägig ambulant wohnortnah in qualitätsgesicherten Rehabilitations-Einrichtungen durchgeführt. Die Auswahl der Einrichtung ist abhängig von der Erkrankung und Ihrer persönlichen Lebenssituation.

Internist Höllen ist berechtigt, fachgerechte Reha-Anträge für Krankenkassen (Verordnung medizinischer Rehabilitation) zu stellen, die erforderlichen Zertifikate liegen vor.